Confidentialité - Recruitment agency


Déclaration de protection des données

Si vous postulez par voie électronique pour un emploi au Groupe Securitas, vous nous communiquez vos données personnelles.
 
Le Groupe Securitas traite vos données de manière confidentielle. Les données que vous nous avez transmises servent exclusivement au traitement de votre candidature et sont communiquées seulement aux collaborateurs chargés du processus de recrutement et aux supérieurs potentiels. Le Groupe Securitas se réserve le droit de consulter et d’examiner vos données aussi pour tout autre emploi approprié en son sein. Vos données ne seront en aucun cas transmises à des tiers hors du Groupe Securitas.
 
Vos données seront effacées douze mois après la fin du processus de recrutement du Groupe Securitas sans que cette suppression soit communiquée.
 
Lors de chaque visite sur notre site, nous enregistrons de manière standard votre adresse IP, la page à partir de laquelle vous avez accédé à notre site, la date et la durée de consultation. L’adresse IP donne des informations sur votre nom de domaine mais pas sur d’autres données personnelles.
 
Vous prenez acte que vos données sont stockées en Suisse sur le serveur d’un fournisseur de portail mandaté par le Groupe Securitas.
 
Les personnes chargées du processus de recrutement établiront sous une forme anonymisée des statistiques internes sur les données reçues.
 
Aussi bien le Groupe Securitas que le fournisseur de portail prennent des mesures techniques et organisationnelles de sécurité afin de protéger vos données. Lors de la transmission et du traitement des données, les standards généraux relatifs à la sécurité des données correspondant à l’état actuel de la technique sont respectés.
 
Le Groupe Securitas vous informe qu’il est possible que vous ne puissiez pas utiliser toutes les fonctions de notre portail de candidature si vous n’acceptez pas les cookies. Vous pouvez les accepter en paramétrant en conséquence votre logiciel de navigation.
 
En cliquant sur le bouton de confirmation ad hoc, vous déclarez que vous acceptez le traitement des données selon les modalités décrites plus haut. Votre accord sera enregistré.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Contrafeu AG für die Personalvermittlung an die Contrafeu AG
 
1. Geltungsbereich
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") werden die generellen Bedingungen festgelegt, die bei der Vermittlung von Personal für die Contrafeu AG durch Vermittler von Personal („Personalvermittler") zur Anwendung gelangen.

Der Vertrag zwischen der Contrafeu AG und dem Personalvermittler kommt nur durch Annahme dieser AGB durch den Personalvermittler zustande. Mit der Eingabe des Kandidatendossiers durch den Personalvermittler an die Contrafeu AG anerkennt der Personalvermittler diese AGB vollumfänglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personalvermittlers sind ausdrücklich wegbedungen.

Diese AGB gelten auch für die Personalvermittlung auf Mandatsbasis, sofern die betreffenden Verträge nicht ausdrücklich davon abweichen.
Durch diese AGB geht die Contrafeu AG keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen wie sie in diesen AGB beschrieben sind, von einem Personalvermittler zu beziehen und/oder Mandatsverträge mit dem Personalvermittler einzugehen.
 
2. Betriebsbewilligung
Der Personalvermittler bestätigt, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Personalvermittlung einzuhalten und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlung zu verfügen. Der Personalvermittler wird der Contrafeu AG auf Verlangen Kopien der entsprechenden Bewilligungen vorlegen. Änderungen oder Entzug der notwendigen Bewilligung/en sind der Contrafeu AG unter Beilage der entsprechenden Dokumente unverzüglich mitzuteilen.
 
3. Leistungsumfang des Personalvermittlers
Der Personalvermittler übernimmt für die Contrafeu AG die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Der Personalvermittler stellt sicher, dass der an die Contrafeu AG vermittelte Kandidat für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Der Personalvermittler ist verpflichtet den vorgeschlagenen Kandidaten, welchen er für eine Vakanz empfiehlt, in einem persönlichen Gespräch auf seine Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen, bevor er der Contrafeu AG ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) zur Verfügung stellt.

Die Eingabe des Kandidatendossiers erfolgt ausschliesslich über das Bewerberportal https://jobs.contrafeu.ch/de. Anderweitig eingehende Dossiers werden nicht geprüft. Ansprechpartner für den Personalvermittler ist die im Inserat aufgeführte Kontaktperson der Abteilung Personalwesen. Die Kontaktaufnahme des Personalvermittlers mit Linienvorgesetzten oder Mitarbeitenden ist nicht erwünscht und soll nur in Absprache mit der zuständigen Person der Abteilung Personalwesen stattfinden.

Der Personalvermittler ist nicht befugt, das Stelleninserat der Contrafeu AG auf seiner Firmenhomepage zu veröffentlichen.

Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht dem Personalvermittler kein exklusives Vermittlungsrecht. Der Contrafeu AG steht es zu, in Bezug auf die betreffende Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personalvermittler beizuziehen.

Die Contrafeu AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personalvermittler zu verzichten.

Die Contrafeu AG ist bis zum Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Contrafeu AG und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten jederzeit berechtigt ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
 
4. Vermittlungshonorar / Konditionen
Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Contrafeu AG und dem Personalvermittler ausschliesslich auf Erfolgsbasis. Erst mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Contrafeu AG und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten, ist die Contrafeu AG zur Bezahlung eines Vermittlungshonorars verpflichtet. Das Honorar errechnet sich als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes, der zwischen der Contrafeu AG und dem vom Personaldienstleister platzierten Kandidaten im entsprechenden Anstellungsvertrag vereinbart wird. Nicht zum Bruttojahreslohn gehören einmalige Zahlungen, Prämien, Spesenvergütungen, Schicht-/Pikettzulagen oder dergleichen.

Das Vermittlungshonorar wird wie folgt berechnet:
 
Bruttojahreslohn Vermittlungshonoraransatz
bis CHF 80‘000 max. 10 %
CHF 80‘001 bis CHF 100‘000 max. 12 %
CHF 100‘001 bis CHF 110‘000 max. 14 %
CHF 110‘001 bis CHF 120‘000 max. 16 %
CHF 120‘001 bis CHF 130‘000 max. 18 %
> CHF 130‘001 max. 20 %

Die Honorarrechnung wird vom Personalvermittler im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem vermittelten Kandidaten und der Contrafeu AG mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Vermittlungshonorar versteht sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
5. Ausschluss / Reduktion des Anspruchs auf Vermittlungshonorar
Der Personalvermittler hat in den folgenden Fällen keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar, falls
  • der Kandidat sich bereits vorgängig selber bei der Contrafeu AG beworben hat oder ein Dritter diesen an die Contrafeu AG vermittelt hat.
  • sich ein durch den Personalvermittler präsentierter Kandidat selbständig oder über einen Dritten auf eine andere Funktion/Stelle bewirbt.
  • die Vermittlung eines Kandidaten erfolglos blieb und dieser Kandidat für dieselbe Funktion nach mehr als sechs Monaten seit der erfolglosen Vermittlung (Zeitpunkt: Einreichung des Dossiers) einen Anstellungsvertrag mit der Contrafeu AG abschliesst.
  • der Personalvermittler zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers über keine gültige Betriebsbewilligung verfügt bzw. verfügt hat.
  • der Kandidat die gesetzlichen Kriterien / Vorgaben für die Ausübung der Funktion nicht erfüllt.
  • der Kandidat nach Vertragsabschluss die Stelle nicht antritt oder diese vor Arbeitsbeginn kündigt bzw. wenn der Vertrag durch die Contrafeu AG vor Arbeitsbeginn gekündigt wird. Bereits ausbezahlte Honorare sind an die Contrafeu AG zurückzuerstatten.
  • der Kandidat oder die Contrafeu AG den Anstellungsvertrag nach Antritt der Stelle innert der vereinbarten Probezeit von 3 Monaten kündigt (ausgenommen Reorganisationen seitens der Contrafeu AG) reduziert sich das Vermittlungshonorar des Personalvermittlers auf 25 %. 75 % des bereits ausbezahlten Honorars sind durch den Personalvermittler an die Contrafeu AG zurückzuerstatten.
6. Personalvermittlung auf Mandatsbasis
Bei einem Suchauftrag auf Mandatsbasis werden die Leistungen sowie weitere Vereinbarungen zusätzlich zu diesen AGB schriftlich in einem separaten Mandatsvertrag festgehalten. Das Vermittlungshonorar wird als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes festgelegt.
 
7. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz
Der Personalvermittler verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit bzw. in Erfüllung der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen Unterlagen und Informationen von oder über die Contrafeu AG jederzeit – auch nach Vertragsbeendigung – vertraulich zu behandeln und sie überdies nur zur Erreichung des Vertragszwecks und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Contrafeu AG keinesfalls für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere beim Weiterleiten an verbundene Unternehmen, bei der Veröffentlichung oder bei der Verwendung für eigene Zwecke ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Contrafeu AG zwingend einzuholen. Der Personalvermittler wird insbesondere auch für eine absolute Geheimhaltung aller Daten und Geschäftsbeziehungen von gesellschaftlich verbundenen Unternehmen Sorge tragen.

Jede Partei verpflichtet sich, bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten die Datenschutzgesetzgebung zu beachten und Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen.
 
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personalvermittler und der Contrafeu AG gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und der Contrafeu AG ist Bern.
 
Zollikofen, im Oktober 2017